Datenschutzbestimmungen Wettkämpfe

Datenschutzerklärung Wettkampfdurchführung

Mit der Anmeldung zu den Eisschnelllauf-Wettkämpfen in Erfurt werden personenbezogene Daten erhoben bzw. aus anderen Quellen bereitgestellt. Diese Daten werden ausschließlich für die Anmeldung und die Durchführung der Wettkämpfe verwendet und werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, vor allem nicht zu Werbezwecken.

 

Diese Wettbewerbe sind öffentlich und daher werden die relevanten Daten (Vorname, Name, Verein, Altersklasse/Jahrgang) sowie die erzielten Ergebnisse veröffentlichen und an interessierte Pressemedien weitergeben. Gemäß Art. 6 Abs. 1 der DS-GVO informieren wir die Betroffenen hiermit hierüber vorab.

 

Mit der Anmeldung zu diesen Wettkämpfen erklärt sich der Sportler mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der oben genannten personenbezogenen Daten sowie der Veröffentlichung von Anmelde-, Starter- und Ergebnislisten einverstanden.

 

Die Ergebnislisten werden im Rahmen der Nachvollziehbarkeit gespeichert und stehen im Internet als Download bereit. Gegen diese Speicherung kann der Sportler schriftlich Widerspruch einlegen (per E-Mail an datenschutz@esc-erfurt.de). In diesem Fall werden die persönlichen Daten geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht.

 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer dienen nur zum Versenden von Meldebestätigungen, Versenden von Informationen zu den Wettkämpfen und eventuellen Nachfragen bei der Organisation und Durchführung dieser Wettkämpfe.

 

Mit der Meldung zu den Eisschnelllauf-Wettkämpfen in Erfurt bestätigt der meldende Verein/Verband die Weitergabe der Datenschutzerklärung und Information darüber an die gemeldeten Sportler.

 

 

Hinweis zu Bildrechten für Sportler/Teilnehmer

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder oder Filme von ihm veröffentlicht werden (§ 22-24, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, KunstUrhG). Die Veröffentlichung eines Bildes einer Person setzt daher deren Einverständnis voraus.

                                                                                                                                                        

Mit der Anmeldung zu den Eisschnelllauf-Wettkämpfen in Erfurt bestätigen Sie, freiwillig an einer öffentlichen Veranstaltung teilzunehmen. Weiterhin erklären Sie ihr Einverständnis, dass Bilder mit Ihrer Person von den Organisatoren und Ausrichtern der Veranstaltung in elektronischen Medien und Printmedien, besonders auf der Vereins- bzw. Verbandwebseiten sowie den Vereins- bzw. Verbandszeitschriften ohne Einschränkung und zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. Unter Bezug auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG gilt das Sonderrecht, dass die Veröffentlichung von Bildern mit Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen auch ohne Zustimmung möglich ist.

 

Ausdrücklich wird auf ein nachträgliches Widerrufsrecht hingewiesen. Sollten Sie nach Veröffentlichung um eine Löschung des Bildes ersuchen, wird der Veranstalter/Ausrichter diesem Gesuch nachkommen.

 

Mit der Meldung zu den Eisschnelllauf-Wettkämpfen in Erfurt bestätigt der meldende Verein/Verband die Weitergabe der Information über die Bildrechte an die gemeldeten Sportler.

 

 

Hinweis zu Bildrechten für Zuschauer

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder oder Filme von ihm veröffentlicht werden (§ 22-24, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, KunstUrhG). Die Veröffentlichung eines Bildes einer Person setzt daher deren Einverständnis voraus.

 

Sie nehmen als Zuschauer an den Eisschnelllauf-Wettkämpfen in Erfurt an öffentlichen Veranstaltungen teil. Mit dieser Teilnahme geben Sie ihr stillschweigendes Einverständnis, dass Bilder mit Ihrer Person von den Organisatoren und Ausrichtern der Veranstaltung in elektronischen Medien und Printmedien, besonders auf der Vereins- bzw. Verbandwebseiten sowie den Vereins- bzw. Verbandszeitschriften ohne Einschränkung und zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. Unter Bezug auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG gilt das Sonderrecht, dass die Veröffentlichung von Bildern mit Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen auch ohne Zustimmung möglich ist.

 

Ausdrücklich wird auf ein nachträgliches Widerrufsrecht hingewiesen. Sollten Sie nach Veröffentlichung um eine Löschung des Bildes ersuchen, wird der Veranstalter/Ausrichter diesem Gesuch nachkommen.

 

 

* Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Grundsätzlich sind jedoch die weibliche und männliche Form gemeint.